Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Corexx Trading UG

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3. Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich ab Lager, exklusive Verpackungskosten und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf das angegebene Konto. Skontoabzüge sind nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Vorkasse zu leisten. Kommt der Besteller in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Lieferzeit

Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht mit der Absendung, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht und offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Tagen schriftlich anzeigt. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden resultieren aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Weiterverkauf und Prüfungspflicht

Der Besteller verpflichtet sich, vor Weiterverkauf alle elektrischen und elektronischen Geräte auf Sicherheit zu überprüfen. Er stellt die Corexx Trading UG im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines Produktfehlers erhoben werden.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine neue, rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Corexx Trading UG, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Anhang 1: Anmerkungen

 

Transparenzgebot

 

Haftungsbeschränkungen

 

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

 

Höhe der Verzugszinsen

 

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.
Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.